Der staatliche Steuerbonus für Handwerksleistungen


Steuern sparen mit dem staatlichen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro jährlich

 

Jede(r) private Eigentümer/-in und Mieter/-in kann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro, für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des eigenen Wohnraumes von der Steuer abziehen.

 

Zu Ihrer jährlichen Steuererklärung reichen Sie dafür alle Handwerksrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Steuer verrechnet.

 

Berücksichtigt werden:

  • Handwerksleistungen im selbst genutzten Einfamilienhaus oder in der Wohnung (hierbei ist es egal, ob man als Mieter/-in oder Eigentümer/-in dort lebt)
  • alle Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
  • Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten vor Ort inkl. der Mehrwertsteuer (Nicht berücksichtigt werden die Materialkosten, somit müssen diese separat ausgewiesen sein.)
  • Zahlungen, die per Kontoauszug nachgewiesen werden können

Der Steuerbonus kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig auch als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.

 

Berechnungsbeispiel:

Ein Metallbaubetrieb wird mit der Fertigung und Montage von Fenstergittern beauftragt. Die Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.000 Euro zzgl. 19% MwSt..

Dabei entfallen netto 500€ auf Lohnkosten vor Ort.

Lohnkosten vor Ort = 500€

zzgl. 19% MwSt. = 95€

Lohnkosten brutto = 595€

x 20% Förderung = 119€ Steuerbonus

 

Diese Zusammenfassung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Steuerfachberatung.