Steuern sparen mit dem staatlichen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro jährlich
Jede(r) EigentümerIn und MieterIn kann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des eigenen Wohnraumes von der Steuer abziehen.
Zu Ihrer jährlichen Steuererklärung reichen Sie dafür alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Steuer verrechnet.
Berücksichtigt werden:
Der Steuerbonus kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig auch als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.
Berechnungsbeispiel:
Ein Metallbauer wird mit der Fertigung und Montage von Fenstergittern beauftragt. Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.000 Euro zzgl. 19% MwSt..
Dabei entfallen netto 500€ auf Arbeitskosten vor Ort.
Arbeitskosten = 500€
zzgl. 19% MwSt. = 95€
Arbeitskosten brutto = 595€
x 20% Förderung = 119€ Steuerbonus