Die Normen für Ausführung und Herstellerqualifikation von Bauten aus Stahl
(DIN 18800-7) und Aluminium (DIN V 4113-3) wurden zum 01.07.2012 durch die DIN EN 1090 ersetzt, es galt eine Übergangsfrist bis 2014.
Metallbauarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich werden also durch den
Geltungsbereich der DIN EN 1090 geregelt.
Aufträge für Metallbauarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich dürfen somit nur an Fachbetriebe vergeben und von diesen angenommen werden, die die Anforderungen der DIN EN 1090 erfüllen und von einer anerkannten Stelle geprüft und zertifiziert sind.
Konkrete Aufgaben der zertifizierten Metallbaubetriebe sind u. a. die Konformitätsbewertung, Prüfung der Produkte, Einrichtung und Aufrechterhaltung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), Produktüberwachungen nach festgelegten Prüfplänen in der laufenden Produktion, Durchführung regelmäßiger Schulungen, Abnahme der Schweißer/-innen-Prüfungen, Zertifizierung des Betriebes als Schweißfachbetrieb und der WPK.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Fachbetrieb verpflichtet, sein Produkt mit einer Leistungsbeschreibung und einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Eine nicht vorhandene CE-Kennzeichnung ist ein schwerwiegender Mangel, deshalb baurechtlich sehr problematisch und mit Konsequenzen verbunden. (siehe LG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juni 2015, Az.: 4 S 141/14)
Die vom Fachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Ausführungsklasse (EXC) der DIN EN 1090-2.
In Abhängigkeit von Werkstoff, Schweißverfahren, Schadensfolgeklasse,
Beanspruchungsklasse und anderen Kriterien wird in vier Ausführungsklassen von EXC 1 bis EXC 4 unterteilt. Die EXC muss von einem Ingenieurbüro für Statik festgelegt werden (Hinweise dazu im
nationalen Anhang zur DIN EN 1993-1-1 aus 12-2018).
Eine grobe Zusammenfassung der Ausführungsklassen:
Die
Klasse EXC 1
umfasst
vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis S275.
Beispiele EXC 1:
- Geländer bis Anpralllast 0,5 kN/m
- Treppen und Balkone für Einfamilienhäuser
- Vordächer für nicht öffentliche Gebäude
Die Klasse EXC 2 regelt vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, 3 und 4 zuzuordnen sind.
Beispiele EXC 2:
- Geländer und Treppen für öffentliche Gebäude
- Tragkonstruktionen für Gewerbebauten
Die Klasse EXC 3 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis S700.
Beispiele EXC 3:
- Kranbahnen
- Straßenbrücken
- fliegende Bauten
Die
Klasse EXC 4
gilt
für alle
Tragwerke der Klasse EXC 3 mit extremen Versagens-folgen für Menschen und Umwelt bei erforder-lichem
Ermüdungs-festigkeitsnachweis.
Nicht in die DIN EN 1090 fallen z. B. Schilder, Fahnenmasten, Schmiedestücke, Wandverkleidungen, Tore ohne Brandschutzanforderungen, Unterkonstruktionen für GK-Platten, Handläufe, Zäune, Türen etc.
Grundlage für alle Arbeiten im Geltungsbereich der DIN EN 1090 ist also eine statische Berechnung, welche die Pflichtangaben zu Berechnung nach Eurocode, Schadensfolgeklasse, Ausführungsklasse (EXC) und Konstruktion hinsichtlich Materialien, Dimensionierungen und Schweißnahtangaben enthält.
Für eine saubere Kalkulation sollte idealerweise bereits zur Angebotserstellung eine Information zur Ausführungsklasse vorliegen. Vor Arbeitsbeginn muss die Statik jedoch zwingend vorliegen.
(Sollten Sie für Ihr Projekt keine statische Berechnung beauftragen wollen, können wir die Berechnung für Sie mitliefern.)
Unser Betrieb ist zertifiziert durch den TÜV Nord für die Ausführungsklassen EXC 1 und EXC 2.
Geprüfte Schweißverfahren nach DIN EN ISO 3834-3: MAG 135 (Stahl bis Güte S275) und WIG 141 (Edelstahl bis 1.4571)
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Zertifizierter Betrieb gesucht?
Hier geht es zum Zentralregister.
Diese Zusammenfassung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Beratung sowie Berechnung durch ein Ingenieurbüro.
Stand: 09/2024