Die Normen für Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten DIN 18800-7 und Aluminiumkonstruktionen DIN V 4113-3 wurden zum 01.07.2012 durch die DIN EN 1090 ersetzt, es galt eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2014.
Aufträge für Metallbauarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich dürfen also nur noch an solche Fachbetriebe vergeben und von diesen angenommen werden, die die Anforderungen der DIN EN 1090 erfüllen und von einer anerkannten Stelle geprüft sowie zertifiziert sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden all diese Metallbauarbeiten über den Geltungsbereich der DIN EN 1090 geregelt.
Konkrete Aufgaben der zertifizierten Metallbaubetriebe sind u. a. die Konformitätsbewertung, Prüfung der Produkte, Einrichtung und Aufrechterhaltung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), Produktüberwachungen nach festgelegten Prüfplänen in der laufenden Produktion, Durchführung regelmäßiger Schulungen, Abnahme der SchweißerInnen-Prüfungen, Zertifizierung des Betriebes als Schweißfachbetrieb und der Konformität der WPK.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Fachbetrieb verpflichtet, sein Produkt mit einer Leistungsbeschreibung und einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Eine nicht vorhandene CE-Kennzeichnung ist ein schwerwiegender Mangel, baurechtlich sehr problematisch und mit Konsequenzen verbunden. (siehe LG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juni 2015, Az.: 4 S 141/14)
Die vom Fachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Ausführungsklasse (EXC) der DIN EN 1090-2.
In Abhängigkeit von Werkstoff, Schweißverfahren, Schadensfolgeklasse, der
Beanspruchung des Tragwerkes und anderen Kriterien wird in vier Ausführungsklassen von EXC 1 bis EXC 4 unterteilt. Die EXC müssen von einem Ingenieurbüro für Statik festgelegt werden (Hinweise
dazu im nationalen Anhang zur DIN EN 1993-1-1 aus 12-2018).
Eine grobe Zusammenfassung:
Grundlage für sämtliche in den Geltungsbereich der DIN EN 1090 fallenden Arbeiten ist also eine statische Berechnung, welche die Pflichtangaben zu Berechnung nach Eurocode, Schadensfolgeklasse, Ausführungsklasse (EXC) und Konstruktion hinsichtlich Materialien, Dimensionierungen und Schweißnahtangaben enthält.
Für eine saubere Kalkulation sollte idealerweise bereits zur Angebotserstellung eine Information zur Ausführungsklasse vorliegen. Vor Materialbestellung bzw. Arbeitsbeginn muss die Statik jedoch zwingend vorliegen.
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Unser Betrieb ist zertifiziert durch den TÜV Nord für die Ausführungsklassen EXC 1 und EXC 2.
Geprüfte Schweißverfahren nach DIN EN ISO 3834-3: MAG 135 (Stahl bis Güte S275) und WIG 141 (Edelstahl bis 1.4571)
Diese Zusammenfassung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Beratung sowie Berechnung durch ein Ingenieurbüro.
Stand: 01/2020